§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, welche das Hotel Das Reiners -Inhaber Maria & Markus Reiner GbR (im Folgenden "Hotel Das Reiners"), gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungs- und Überlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Erlebnisse und sonstige Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von Veranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Das Reiners. Das Hotel Das Reiners ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Hotel Das Reiners abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel Das Reiners diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotels Das Reiners zustande. Dem Hotel Das Reiners steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag erst nach Einwilligung in die Datenschutzrichtlinie sowie dieser AGB´s und über Anklicken des Buttons „BUCHEN“ zustande.
2. Tätigt der Vertragspartner eine Gruppenbuchung kommt ein sog. Kontingentvertrag zustande. Der Kontingentvertrag regelt vorrangig und ergänzend diese AGB. Im Rahmen dieses Kontingentvertrages haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner im Wege eines oder mehrere Buchungsvorgänge mehr als sechs Zimmer in einem Hotelbetrieb, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per Fax, per
E-Mail, schriftlich, über „www.dasreiners.de“, über Mittler (z.B. sog. Online Portale) oder auf anderem Wege erfolgen.
§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Der Vertragspartner haftet dem Hotel Das Reiners für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels Das Reiners erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Hotel Das Reiners den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahen gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Hotel Das Reiners vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
4. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel Das Reiners dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel Das Reiners kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 14:30 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel Das Reiners das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel Das Reiners über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).
§ 4 Veranstaltungen
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel Das Reiners zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Hotel Das Reiners die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel Das Reiners dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel Das Reiners nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel Das Reiners zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist das Hotel Das Reiners berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels Das Reiners und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotel Das Reiners für den Vertragspartner zumutbar sind.
4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel Das Reiners pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 50,00 € zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet dem Hotel Das Reiners gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
5. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel Das Reiners abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel Das Reiners das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotel Das Reiners nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
9. Störungen oder Defekte an von dem Hotel Das Reiners zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotel Das Reiners möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie dem Hotel Das Reiners belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung stehen dem Hotel Das Reiners frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotel Das Reiners gehen zu Lasten des Vertragspartners.
11. Beschafft das Hotel Das Reiners für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel Das Reiners im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel Das Reiners von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Hotel Das Reiners wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.
13. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Das Reiners. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das Hotel Das Reiners das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
14. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Das Hotel Das Reiners ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotel Das Reiners. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxe, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.
4. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das Hotel Das Reiners das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel Das Reiners ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung z. B. in Form einer Kreditkartengarantie des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die das Hotel Das Reiners nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn das Hotel Das Reiners die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob das Hotel Das Reiners ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
6. Der Zahlungsanspruch des Hotel Das Reiners ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
7. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel Das Reiners, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
8. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel Das Reiners ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
9. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Hotel Das Reiners nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotel Das Reiners abgetreten werden.
10. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von den Hotel Das Reiners Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu dem Hotel Das Reiners nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber dieser Belastung zu widerrufen.
§ 6 Rücktritt, Stornierung, Reduzierung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart (z.B. nicht stornierbare Raten) oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Das Reiners einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Das Reiners den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Das Reiners hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel Das Reiners den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
a) 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 89 und 21 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Das Reiners zugeht
b) 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung 20 und 1 Tag vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Das Reiners zugeht
c) 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 1 Tag vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Das Reiners zugeht
d) Für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, gelten ab dem Tag der Buchung 80 % für das Arrangement.
Das Hotel Das Reiners hat keinen Anspruch, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums den Hotel Das Reiners zugeht.
2. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
3. Sofern das Hotel Das Reiners die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
§ 7 Rücktritt / Kündigung durch das Hotel Das Reiners
1. Das Hotel Das Reiners ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt. Z. B. eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik, gesetzliche Schließung oder anderer von dem Hotel Das Reiners nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
d) der Vertragspartner den Namen des Hotel Das Reiners mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotel Das Reiners untervermietet werden
f) das Hotel Das Reiners begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Das Reiners in der Öffentlichkeit gefährden kann
g) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
2. Das Hotel Das Reiners hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel Das Reiners begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotel Das Reiners auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 8 Haftung des Hotels Das Reiners, für alle Dienstleistungen und eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Das Hotel Das Reiners haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Eine Haftung des Hotel Das Reiners für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden.
4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertrags-pflichten durch das Hotel Das Reiners eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel Das Reiners eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
6. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel Das Reiners bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel Das Reiners aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
§9 Zusätzliche Bestimmungen – Hygienerichtlinien
1. Aktuelle Hygienerichtlinien entnehmen Sie unserem Hygienekonzept auf unserer Website www.dasreiners.de. Für eventuelle Einschränkungen z.B. geschlossene Bereiche, während Ihres Aufenthalts, kann keine Haftung vom Hotel Das Reiners übernommen werden.
2. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten ferner für die Nichterfüllung von Leistungspflichten aufgrund behördlicher Anordnungen (z.B. Infektionsschutzgesetz). Bei Schließung des gesamten Betriebes oder einzelner Bereiche (Wellness) sind keine Preisnachlässe durch das Hotel Das Reiners zu gewähren.
§10 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
1. Besteht die Leistungspflicht des Hotel Das Reiners neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
3. Das Hotel Das Reiners haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.
§11 Zusätzliche Bestimmungen für Erlebnisangebote und Gutscheine
1. Gegenstand des zwischen Ihnen und Hotel Das Reiners abgeschlossenen Vertrages ist der Erwerb eines Gutscheines. Gutscheine gibt es lediglich in Form eines Wertgutscheines.
Der Wertgutschein berechtigt Sie oder eine von Ihnen ausgewählte Person nach vollständiger Bezahlung zur Buchung des entsprechenden Hotelleistung oder Erlebnisses zu dem vorgesehenen Preis (Website/Vermarktungspartner) und zu den bei der Buchung aufgeführten Bedingungen.
Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 3 Jahre zum Ende des Jahres der Ausstellung.
2. Eigentumsvorbehalt / Rücktritt bei Nichtzahlung
Der Gutschein bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Hotels Das Reiners. Eine Bezahlung des Gutscheins hat nach Rechnungslegung per Kreditkarte oder Überweisung bzw. Barzahlung zu erfolgen. Das Hotel Das Reiners hat das Recht bei Nichterhalt der Zahlung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Gutschein zu stornieren. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Der Versand des Gutscheines erfolgt erst nach Zahlungseingang.
3. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Das Reiners“ - Maria u. Markus Reiner GbR, Grüb 20 | 94481 Grafenau, Telefon +49 (0)8552 9649-0, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Das Reiners - Naturgenuss.Heimat.
Maria u. Markus Reiner GbR
Grüb 20
94481 Grafenau
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Widerrufsbelehrung erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter
4. Beschreibungen der Erlebnisse
Die Beschreibung eines Erlebnisses auf der Das Reiners-Website oder anderen Vermarktungspartnern ist zum Zeitpunkt ihrer Einstellung korrekt. Der Inhalt des Erlebnisses kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen. Das Hotel Das Reiners bemüht sich, diese Änderungen in der allgemeinen Beschreibung des Erlebnisses auf der Das Reiners-Website zu aktualisieren. Die genaue Beschreibung und Durchführung des jeweiligen Erlebnisses ist telefonisch unter +49 (0)8552 9649-0 zu erfragen.
Die im Zusammenhang mit den jeweiligen Erlebnissen verwendeten Fotografien dienen lediglich der Beschreibung des jeweiligen Erlebnisses. Die Abbildungen sind daher unverbindlich und können variieren. Die Bildrechte liegen beim Hotel Das Reiners.
Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Erlebnisse dienen als Anhaltspunkt für den Zeitraum, den Sie im Zusammenhang mit dem jeweiligen Erlebnis verbringen werden. Die Erlebnisse verbringen Sie eventuell mit anderen Teilnehmern am entsprechenden Erlebnis. Es ist insofern mit Wartezeiten zu rechnen. Die veröffentlichten Zeitangaben sind daher unverbindlich und können variieren.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis / Witterungsbedingungen
Die Teilnahme an einem Erlebnis kann die Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen erfordern (z.B. Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Erlebnisses auf der Website. Nach erfolgter Buchung sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie oder die entsprechende Person, die an dem Erlebnis teilnehmen soll, die Voraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Buchungspreises ist im Falle der Nichterfüllung der Voraussetzungen ausgeschlossen. Sämtliche Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung, die sich auf der Das Reiners-Website befindet. Das Hotel Das Reiners bittet Sie, diese Bestimmungen sorgfältig durchzulesen.
Aus der Beschreibung des jeweiligen Erlebnisses auf der Das Reiners-Website werden Sie entsprechend darüber informiert, ob die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist. In einem solchen Falle obliegt es Ihnen, die Witterungsverhältnisse beim Veranstalter am Tag der Teilnahme am Erlebnis zu erfragen. Sollte die Durchführung des Erlebnisses wegen der Witterungsverhältnisse unmöglich sein, kannst Du die Teilnahme am Erlebnis kostenlos im Hotel Das Reiners umbuchen. Die umgebuchte Teilnahme am Erlebnis unterliegt ebenfalls den hierin angeführten Beschränkungen. Sofern eine Umbuchung nicht möglich ist, erstatten wir selbstverständlich die bezahlten Teilnahmegebühren.
6. Verfügbarkeit
Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von der Verfügbarkeit ab. Die aktuellen Termine erfahren Sie unter: Telefon +49 (0)8552 9649-0 oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wir empfehlen, die Buchung der Teilnahme mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vorzunehmen. Die Buchung der Teilnahme gilt erst mit Empfang der schriftlichen / elektronischen Reservierungsbestätigung als erfolgt. Hotel Das Reiners empfiehlt, Reise- und Unterkunftsbuchungen erst nach Erhalt der Reservierungsbestätigung vorzunehmen. Sollten Sie ein gebuchtes Erlebnis nicht antreten, kommt das Hotel Das Reiners nicht für den Ersatz vorgenannter Kosten auf.
7. Menschen mit körperlichen/geistigen Behinderungen
Das Hotel Das Reiners weist darauf hin, dass die Teilnahme von Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen an einigen Erlebnissen beschwerlich oder unmöglich sein kann. Das Hotel Das Reiners wird sich darum bemühen, die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den Erlebnissen zu fördern. Es ist allerdings notwendig das Hotel Das Reiners vor der Buchung über die Behinderung und deren Schweregrad zu informieren und gegebenenfalls Einzelabsprachen zu treffen.
8. Ausfall
Sofern bei einem Erlebnis ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter/Partner das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter/Partner das Recht vor, die Durchführung des Erlebnisses, auch kurzfristig, abzusagen. Der Gutschein behält in diesem Fall die Gültigkeit bzw. werden im Falle einer Vorauszahlung die Teilnahmekosten erstattet.
9. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Erlebnisse von dem vereinbarten Inhalt des Erlebnisses, die nach Kauf notwendig werden, erfolgen nur, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Erlebnisses nicht beeinträchtigen.
Eine Änderung eines Erlebnisses wird Ihnen unverzüglich nach Kenntniserlangung durch das Hotel Das Reiners oder deren Partner mitgeteilt.
Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Merkmals eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem anderen, mindestens gleichwertigen Erlebnis aus dem Angebot zu verlangen, wenn das Hotel Das Reiners in der Lage ist, eine solche anzubieten. Sie haben die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Mitteilung der Änderungen gegenüber dem Hotel Das Reiners geltend zu machen.
10. Haftung für Mängel und Schäden
Das Hotel Das Reiners haftet in Ausnahmefällen für die Erbringung der durchgeführten Leistungen. Soweit eine Haftung des Hotel Das Reiners in Betracht kommt, wird diese beschränkt auf die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Haftungsansprüche aus grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln können:
a) auf der Verletzung essenzieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten.
Eine Haftung des Hotel Das Reiners für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
11. Rücktritt von Kunde / Stornierung
Sie können bis zur Terminvereinbarung durch das Hotel Das Reiners vom Vertrag durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Ihr Gutschein wird dann als Guthaben im Hotel Das Reiners geführt. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt nicht.
Bei Nichtteilnahme an einem Erlebnis ohne vorherige Rücktrittserklärung verfällt die gezahlte Vergütung. Die Umbuchung eines gebuchten Erlebnisses kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat das Hotel Das Reiners Anspruch auf die pauschalen Rücktrittsgebühren als Ersatz für entstandene Aufwendungen und Vermittlungsentgelte. Die Benennung von Ersatzteilnehmern, die grundsätzlich möglich ist, sofern auch der Ersatzteilnehmer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, kann nur bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin erfolgen. Abweichungen in den jeweiligen Vertragsbedingungen zum jeweiligen Erlebnis gelten vorrangig.
Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Hotel Das Reiners. Der Rücktritt erfolgt unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Leistung nach Folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:
ab Terminvereinbarung bis zum 5. Tag vor Beginn: Behalten wir 5 € Rücktrittsgebühr ein.
vom 4. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 80% des Gesamtbetrages
Ab Tag des Erlebnisses und bei Nichterscheinen: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 % des Gesamtpreises.
12. Rücktritt des Hotel Das Reiners
Bis zur Buchung des Erlebnisses ist das Hotel Das Reiners berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere – wenn eine in der Beschreibung des Erlebnisses angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; – wenn dem Veranstalter die Durchführung des Erlebnisses nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht vom Hotel Das Reiners zu vertretenden Umständen überschritten wird; – bei höherer Gewalt oder Einschränkungen durch behördliche Vorgaben und Gesetze.
Wenn Sie nicht von Ihrem Recht Gebrauch machen, ein mindestens gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot des Hotels Das Reiners zu buchen, wird Ihnen in den vorgenannten Fällen der eingezahlte Buchungspreis umgehend zurückerstattet. (Hierfür ist die Mitteilung Ihrer Kontodaten notwendig),
§ 12 Form von Änderungen, Erklärungen, Stornierungen
Erklärungen, Änderungen, Stornierungen und Anzeigen, die Sie der Hotel Das Reiners gegenüber oder einem Dritten abzugeben haben oder abgeben, bedürfen der Textform.
§ 13 Hotel Das Reiners Schutzrechte
Sie erkennen an, dass die Inhalte der Das Reiners-Website sowie jede erforderliche Software, die in Zusammenhang mit der Das Reiners-Website eingesetzt wird, Gegenstand von Schutzrechten ist und vertrauliche Informationen enthält, die durch Rechtsvorschriften, insbesondere diejenigen zum Schutz des geistigen Eigentums, geschützt sind.
Sie erkennen weiterhin an, dass Inhalte in der Werbung des Hotels Das Reiners und Partner/Veranstaltern oder anderer Dritter auf der Das Reiners-Website und Informationen, die Sie auf der Das Reiners-Website oder durch Werbeinserenten erhalten, durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind.
Sofern sich das Hotel Das Reiners oder die betreffenden Dritten nicht schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dürfen Sie Werke, die auf der Das Reiners-Website abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, weder ganz noch teilweise ändern, vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, vertreiben oder umgestalten.
§ 14 Die Nutzung der Das Reiners-Website / Gewährleistungsausschluss
Die Nutzung der Das Reiners-Websiteerfolgt auf eigenes Risiko. Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Inhalten im Zusammenhang mit der Website erfolgt auf eigenes Risiko und Sie sind für Schäden an Ihrem Computersystem, oder sonstigen zur Nutzung verwendeten technischen Geräten für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden aufgrund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktionen auf der Website allein verantwortlich. Die Haftung des Hotels Das Reiners, wenn eine solche ungeachtet der vorstehenden Regelungen aus welchem Rechtsgrund auch immer gegeben sein sollte, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im Übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ratschläge oder Informationen, die Sie im Rahmen der Nutzung der Website erhalten, sei es schriftlich oder mündlich, begründen keinerlei Gewährleistung von der, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Das Hotel Das Reiners möchte ausdrücklich betonen, dass das Hotel Das Reiners keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich das Hotel Das Reiners ausdrücklich von allen Inhalten aller “gelinkten Seiten” der gesamten Das Reiners-Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf der Website angebrachten Links und für alle Inhalte dieser Seiten, zu denen Links und Banner führen.
§ 15 Änderungen der AGB
Das Hotel Das Reiners behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die auf der Das Reiners-Website abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgt.
§ 16 Online-Streitbeilegung:
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS- Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
§ 17 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Hotel Das Reiners (Inhaber Maria & Markus Reiner GbR) in Grafenau.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher, wird Regen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Regen. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken
Grafenau, Stand: Januar 2022